Abmahnungen wegen Google-Fonts

Abmahnungen wegen Google-Fonts

IBH Informiert

Zur Zeit kursieren wieder Abmahnungen oder Androhung von Abmahnungen wegen der nicht DSGVO-konformen Einbindung von Google-Fonts auf der eigenen Webseite im Netz oder Firmen nutzen dies aus, um unseriöse Angebote zur Verhinderung dieser Abmahnungen zu unterbreiten. Zuerst muss gesagt werden, dass das externe Einbinden von Google-Fonts ohne Zustimmung des Webseitenbesuchers nicht DSGVO-konform ist! Beachten Sie auch, dass dies nicht nur für Google-Fonts gilt – auch das Einbinden anderer externer Inhalte (Google Maps, reCAPTCHA, YouTube-Videos, Font Awesome, Social Media Share-Buttons usw.) ist problematisch.

Es gibt mehrere Lösung für das Problem:

1. Man verzichtet komplett auf Google-Fonts bzw. Einbindung externer Inhalte.

  • Hier muss man aber dann mit den reduzierten Design leben können.

 

2. Lokale Einbindung von Google-Fonts

  • selbst programmiert: Durch Ablegen der entsprechenden Fonts auf dem eigenen Server und kleine Änderungen am Quelltext.
  • Verwendung eines CMS (z.B. WordPress): Installation eines PlugIns, welches das Einbinden von Google-Fonts verhindert, Ablegen der Fonts auf dem eigenem Server und Änderungen der CSS-Datei.

 

Wenn Sie die Änderungen nicht selbst durchführen können, dann kontaktieren Sie uns für ein Angebot. Der Aufwand hält sich sehr in Grenzen und die einmaligen Kosten für die Änderungen liegen unter 100 EUR für eine Webseite. Angebote von Anbietern mit höheren Preisen oder monatliche Kosten für diese Änderungen sollten Sie nicht annehmen!

Update 21.12.2022

Mittlerweile wurde eine Pressemitteilung von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin veröffentlich. Doch lesen Sie selbst:

Ihr
Lars Hoffmann